Werbungskosten für Kapitalerträge: Mehr als Peanuts

Werbungskosten für Kapitalerträge Meldung

finanztest 01/2003

Auch wenn es mühsam und aufwändig ist: Anleger sollten ihre Ausgaben über das ganze Jahr hinweg zusammenrechnen. Meist lohnt der Aufwand - auch wenn das Finanzamt manche Werbungskosten nur zur Hälfte zählt. Ohne Nachweis erhalten Anleger nämlich nur die Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 51 Euro. Wer darüber hinaus kommt, spart Steuern. Allerdings nur dann, wenn Anleger mit ihren Kapitalerträgen über dem steuerfreien Limit von 1.555 Euro liegen.

Finanztest sagt, was Anleger beachten müssen, damit der Finanzbeamte ihre Werbungskosten anerkennt.

Werbungskosten für Kapitalerträge

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