Werbungskosten: Spanischkurs in Mexiko
Ein Steward hat vor Gericht erreicht, dass er Kosten für einen Spanischkurs in Mexiko als Werbungskosten absetzen kann. Der Mann brauchte eine zweite Fremdsprache für die angestrebte Position als Chefsteward. Er absolvierte den Kurs im Bildungsurlaub, flog aber schon vorher nach Mexiko. Als Steward konnte er kostenlos einen Standby-Flug nutzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erkannte die Fortbildung an – auch weil sie viel günstiger als in einem Land der Europäischen Union war (2 K 1025/08).
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