Weiterbildung im Beruf: Auf der Klagewelle surfen

Weiterbildung im Beruf Meldung

finanztest 07/2002

Wer derzeit neben dem Beruf studiert, kann die anfallenden Kosten nur sehr begrenzt als Sonderausgaben von der Steuer abziehen - doch möglicherweise ändert sich das bald. Denn eine Vielzahl von Betroffenen klagt dagegen. Noch in diesem Jahr will der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Reihe von Fällen prüfen, ob seine Rechtsprechung den Anforderungen in der Berufswelt noch gerecht wird. Insgesamt muss der BFH in mehr als 20 Musterprozessen entscheiden. Ändert er seine bisherige Ansicht, haben Betroffene größere Chancen, ihre Studienkosten beim Finanzamt geltend zu machen.

Finanztest sagt, welche Möglichkeiten studierende Arbeitnehmer derzeit haben, was sich ändern könnte und wie sich Betroffene gegenüber dem Finanzamt verhalten sollten.

Weiterbildung im Beruf

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