Ware per Post: Tipps

finanztest 06/2003

Ware per Post
  • Schadensmeldung. Kommt etwas kaputt an, sollten Empfänger in der Postfiliale einen Schadensbericht machen lassen. Sache des Absenders ist es, Einlieferungsbeleg und Wertnachweis des Inhalts (etwa eine Rechnung) zu liefern.
  • Nachforschungsauftrag. Kommt etwas nicht an, empfiehlt sich ein Nachforschungsauftrag. Bei der Post geht das am besten in der Filiale mit Einlieferungs­beleg und Angaben zum Inhalt.
  • Versicherung. Wichtige Sendungen soll­te man versichern. Automatisch bis zu 500 Euro versichert sind bei der Post Pakete. Gegen Entgelt werden weitergehende Versicherungsleistungen angeboten. Ersatz gibt es aber nur, wenn die Ware sicher verpackt war. Wer nachweislich schlampt, schmälert die Chance auf Ersatzleistungen für Schäden.
  • Nachnahme. Es hat keinen Sinn, zur Sicherheit die Versandform „Nachnahme“ (Zahlung beim Postboten) zu verlangen. Das nützt Empfängern nichts, falls Kaputtes oder Falsches kommt.

Zurück zu:
Startseite Meldung

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote