Vertragsausstieg: Suche nach dem Hintertürchen
Vertrag ist Vertrag. So gilt es schon seit Römerzeiten. Für manche Geschäfte gibt es aber Hintertürchen.
Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz der alten Römer gilt auch heute noch.
Für manche Menschen hat er bittere Konsequenzen. Auch wer vorschnell einen Vertrag abschließt, muss damit rechnen, dass die Gegenseite auf Vertragserfüllung besteht oder sich einen Rückzieher teuer bezahlen lässt. Allein die Tatsache, dass es bei einem Geschäft um viel Geld geht, berechtigt nicht zum Rücktritt.
Beispiel Bauvertrag: Hier gibt es nach der Unterschrift ohne besondere Vereinbarungen kein Zurück mehr. Hat der Bauherr unterschrieben und findet er dann kein passendes Grundstück, ist das nicht Problem des Unternehmers.
Der Bauherr muss dann zahlen, wenn sein Partner Geld verlangt. Zwar wird in so einem Fall berücksichtigt, dass der Unternehmer durch das geplatzte Vorhaben eine Menge Aufwendungen einspart. Teuer wird solch ein Rückzieher aber in jedem Fall. Ohne finanziellen Schaden gelingt der Ausstieg in so einem Fall nur, wenn im Vertrag ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle oder in einer bestimmten Frist vereinbart wurde.
Nur ausnahmsweise lässt der Gesetzgeber reuigen Kunden ein Hintertürchen offen. Finanztest erklärt die wichtigsten Fälle, in denen Rückzieher erlaubt sind.
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Langlaufende Verträge abschalten
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