Vertragsausstieg: Klingeltöne im Abo: Papa kann „Nein“ sagen
Kein Teenager ohne Handy und kein Handy ohne Klingeltöne. Besonders Jugendliche werden heftig umworben, Abos für Klingeltöne abzuschließen.
Eltern können solche Geschäfte rückgängig machen, auch wenn das Kind schon länger Klingeltöne erhält. Geht es um Abos und nicht bloß um das Herunterladen eines einzelnen Klingeltons, betrachten Gerichte den Vertrag als „schwebend unwirksam“ (siehe „Der Fall“).
Jugendliche können zwar verbindliche Verträge abschließen, wenn das Geschäft den Taschengeldrahmen nicht sprengt. Doch ein Abo bindet langfristig. Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche ihre Vertragspflichten nicht überblicken.
Deshalb können Eltern das Geschäft auch nachträglich kippen und gezahlte Gebühren zurückverlangen.
Diese Regel gilt nach Ansicht von Juristen sicher für jene Fälle, in denen das Kind ein Handy mit Prepaidkarte nutzt. Hat es hingegen ein Handy mit normaler Abrechnung, könnten Rückforderungen ausgeschlossen sein. Geklärt ist diese Rechtsfrage noch nicht.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Ebay und Versandhandel: Reue erlaubt
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen