Vertragsausstieg: Klingeltöne im Abo: Papa kann „Nein“ sagen

Vertragsausstieg Meldung

finanztest 11/2006

Vertragsausstieg

Kein Teenager ohne Handy und kein Handy ohne Klingeltöne. Besonders ­Jugendliche werden heftig umworben, Abos für Klingeltöne abzuschließen.

Eltern können solche Geschäfte rückgängig machen, auch wenn das Kind schon länger Klingeltöne erhält. Geht es um Abos und nicht bloß um das Herunterladen eines einzelnen Klingeltons, ­betrachten Gerichte den Vertrag als „schwebend unwirksam“ (siehe „Der Fall“).

Jugendliche können zwar verbindliche Verträge abschließen, wenn das Geschäft den Taschengeldrahmen nicht sprengt. Doch ein Abo bindet langfristig. Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche ihre Vertragspflichten nicht überblicken.

Deshalb können Eltern das Geschäft auch nachträglich kippen und gezahlte Gebühren zurückverlangen.

Diese Regel gilt nach Ansicht von Juristen sicher für jene Fälle, in denen das Kind ein Handy mit Prepaidkarte nutzt. Hat es hingegen ein Handy mit normaler Abrechnung, könnten Rückforderungen ausgeschlossen sein. Geklärt ist diese Rechtsfrage noch nicht.

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