Vermietung an Angehörige: In der Klemme

Vermietung an Angehörige Meldung

test 08/2005

Wenn Eltern eine Eigentumswohnung preiswert an ihre Kinder vermieten, sparen sie Steuern. Einzige Voraussetzung: Der Sprössling zahlt mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete. Wer weniger Miete von seinen Verwandten verlangt, kann zumindest keine Werbungskosten für die Wohnung beim Finanzamt geltend machen.

test berät, wie Sie preiswert eine Wohnung an Angehörige vermieten und trotzdem maximal Steuern sparen.

Vermietung an Angehörige

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