Generationenbrücke: Von der Oma an den Enkel

Vererben und schenken Meldung

test 02/2005

Vererben und schenken

Oma Gisela, allein stehend, möchte ihr Einfamilienhaus auf Enkel Sven übertragen. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 200 000 Euro, die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer wurde mit der Hälfte des Verkehrswerts festgestellt, also 100 000 Euro. Für die Übertragung gibt es zwei Wege:

Direkt: Schenkt die Großmutter ihrem Enkel das Haus direkt, steht ihm ein Freibetrag von 51 200 Euro zu (siehe Ta­bel­le). Es sind also 48 800 Euro steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 11 Prozent, sodass sich eine Steuerzahlung von 5 368 Euro ergibt. Würde die Immobilie – wie künftig geplant – zum Verkehrswert angesetzt, müsste Enkel Sven sogar 148 800 Euro versteuern und 16 368 Euro Schenkungsteuer zahlen. Und das auch nur, wenn alle weiteren Bedingungen bleiben, wie sie sind. Werden aber künftig Steuersätze erhöht oder Freibeträge gesenkt, könnte die Steuerlast sich zusätzlich erhöhen.

Mittelbar: Noch günstiger ist es, wenn Oma Gisela ihr Haus zunächst ihrer Tochter Maria schenkt, die es wiederum später an ihren Sohn Sven überträgt. Bei dieser Kons­tellation würde gar keine Erbschaftsteuer anfallen. Denn bei der ersten Übertragung genießt Tochter Maria einen Schenkungsteuerfreibetrag von 205 000 Euro. Derselbe Freibetrag gilt auch bei der zweiten Übertragung auf Sven.

Wichtig: Das Finanzamt erkennt „Kettenschenkungen“ nicht an, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Steuern zu vermeiden. Deshalb sollte zwischen den Übertra­gun­gen Zeit vergehen.

Tochter Maria muss während dieser Zeit uneingeschränkt über das Haus verfügen können und es darf keine vertragliche Verpflichtung zur Weitergabe an Sven bestehen.

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