Urteil: Steinschlag in der Scheibe
Beschädigt Steinschlag eine Windschutzscheibe, kann der Autofahrer vom Vorausfahrenden keinen Schadenersatz verlangen. Er müsste schon beweisen, dass herabfallende Ladung schuld war. Ist aber unklar, ob ein Stein von einem vorausfahrenden Laster herabgefallen ist oder ob der Laster den Stein nur aufgewirbelt hat, bleibt der Betroffene auf seinen Kosten sitzen (Amtsgericht Bremen, Az. 4 C 14/09).
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