Urteil: Navi steuerfrei

finanztest 10/2004

GPS-Navigationsgeräte im Firmenwagen sind kein geldwerter Vorteil. Zwar müssen Arbeitnehmer 1 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive Sonderausstattung versteuern, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Aber Telekommunikationsgeräte sind nach einer Sonderregel steuerfrei. Dazu zählen neben Autotele­fonen auch Navigationsgeräte (Finanz­gericht Düsseldorf, Az. 18 K 879/03).

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