Urteil: Kinderwagen im Hausflur
Stellt jemand im Hausflur einen Kinderwagen ab, ist das keine Beeinträchtigung, die andere Mieter zur Mietminderung berechtigt. Das gilt selbst dann, wenn Mieter den Kinderwagen gelegentlich wegschieben müssen, um Zugang zum Keller zu bekommen (Amtsgericht Minden, Az. 19 C 324/03).
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