Urteil: Fitnessstudio kündigen

finanztest 05/2005

Schwangere dürfen ihren Fitnessvertrag fristlos kündigen (Amtsgericht Mühldorf, Az. 1 C 832/04).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote