Urteil: Erbschaft offenlegen

finanztest 02/2007

Banken müssen dem Finanzamt nach dem Tod eines Kunden den Stand der bei ­ihnen geführten Konten und Vermögensgegenstände mitteilen. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch für Vermögen, das von einer Auslandsniederlassung der Bank verwahrt oder verwaltet wird (Az. II R 66/04).

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