Urteil: Erbschaft offenlegen
Banken müssen dem Finanzamt nach dem Tod eines Kunden den Stand der bei ihnen geführten Konten und Vermögensgegenstände mitteilen. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch für Vermögen, das von einer Auslandsniederlassung der Bank verwahrt oder verwaltet wird (Az. II R 66/04).
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