Urheberrecht: Recht auf Privat­kopien in Gefahr

Urheberrecht Meldung
Wer CDs zu privaten Zwecken brennt, könnte sich in Zukunft strafbar machen.

finanztest 10/2002

Im Kampf gegen die Software- und ­Musikpiraterie droht nach Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Recht auf Privatkopien auf der Strecke zu bleiben. Eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur „Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ bedeute de facto ein Verbot der digitalen Privatkopie, sagte Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen des VZBV.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf vorgelegt, um die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union (EU) vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung des Urheberrechts umzusetzen. Die nationale Umsetzungsfrist läuft ­Ende 2002 ab.

Den Anbietern von Daten- und Tonträgern werde in dem Entwurf das Recht eingeräumt, digitale Kopien durch Kopierschutzmaßnahmen zu verhindern. Doch das widerspreche dem in Paragraph 53 des Urheberrechtes verbrieften Recht auf Privatkopie, so Patrick von Braunmühl.

Zudem werde in dem Entwurf den privaten Nutzern auch kein Recht auf Selbsthilfe zugestanden: Wer also selbst versuche, den Kopierschutz zu umgehen, mache sich strafbar, so der VZBV.

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