Unterhalt: Heiratsvorteil nicht für Ex

Unterhalt Meldung
Exeheleute sollen nicht von Steuervorteilen profitieren, die der frühere Partner bekommt.

finanztest 12/2003

Heiratet ein Geschiedener erneut, dann hat er meist Steuervorteile durch das Ehegattensplitting. Davon soll der Ex-partner, der Unterhaltszahlungen bekommt, nun nicht mehr profitieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 246/93). Der mit einer neuen Ehe verbundene Vorteil steht allein den neuen Eheleuten zu.

Bislang urteilten die Gerichte, dass die Unterhaltszahlungen erhöht werden müssen, wenn das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen durch die Heirat steigt.

Exehepartner, die nun feststellen, dass sie jahrelang zu viel Unterhalt gezahlt haben, können sich kaum Hoffnung auf Rückzahlung machen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt nicht rückwirkend.

Tipp: Für Unterhaltsverpflichtete, die den Unterhalt kürzen wollen, ist eine familienrechtliche Beratung beim Anwalt sinnvoll. Dafür zahlt die Rechtsschutzversicherung (Privatrechtspolice) unter Umständen. Eine Deckungsanfrage beim Versicherer lohnt sich.

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