Treppenhaus: Rollator darf abgestellt werden
Vermieter dürfen ihren Mietern nicht verbieten, Rollatoren oder andere Gehhilfen im Treppenhaus abzustellen. Das hat das Landgericht Hannover entschieden (Az. 20 S 39/05).
Der Vermieter kann lediglich verlangen, dass der Rollator an einem geeigneten Ort untergebracht und platzsparend zusammengeklappt wird.
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