Telefonwerbung: Ärger per Telefon
Immer mehr Firmen belästigen Verbraucher mit verbotenen Werbeanrufen. Die Verkaufserfolge sind so groß, dass sie Geldstrafen in Kauf nehmen. Härtere Strafen sind geplant.
Telefonverkäufer haben kaum Skrupel. Sie rufen nach Feierabend unaufgefordert an und verkaufen auf Teufel komm raus. Nicht einmal Anrufe in Altenheimen sind tabu. So wurde der Telekom-Anschluss von Hermann D. aus der Nähe von Wolfenbüttel, 82 Jahre alt und wegen einer schweren Krankheit im Pflegeheim, nach einem Gespräch mit einer Telefonverkäuferin auf den neuen Tarif „Tele2 Smart Tarif Weekend Bonus“ umgestellt. Darum gebeten hatte der alte Herr nicht. Auch von Tele2 hatte er vorher nie etwas gehört.
Wie Hermann D. geht es täglich Tausenden Verbrauchern. Sie werden angerufen, obwohl sie der Firma dazu keine Einwilligung gegeben haben. Per Telefon werden ihnen dann Telefonverträge, Zeitungsabonnements, Reise- und Glücksspielteilnahmen oder Geldanlagen aufgeschwatzt.
Diese Vorgehensweise der psychologisch gut geschulten Anrufer, nämlich die Opfer beim Zeitungslesen oder Fernsehgucken „kalt zu erwischen“, heißt „Cold Calling“ und ist verboten. Es sei denn, der Angerufene hat zuvor schriftlich sein Einverständnis zu dem Anruf erteilt. Den Auftraggebern bringt diese Masche viel Geld ein. Sie richten deshalb ganze Callcenter ein, um Verbraucher privat anzurufen und ihnen etwas zu verkaufen.
Anrufe verletzen Privatsphäre
Sogar so bekannte Unternehmen wie die Deutsche Telekom oder die Allianz Private Krankenversicherung (siehe Verbotene Telefonwerbung) ließen sich zu illegaler Telefonwerbung hinreißen.
Dabei hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor Jahren Anrufe bei privaten Verbrauchern zu Werbezwecken verboten, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Sie verletzten die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre der Angerufenen besonders schwerwiegend, weil das Opfer den Anruf meist nur beenden könne, wenn es die Regeln der Höflichkeit verletzt (Az. XI ZR 76/98), urteilte der BGH. Seit Juli 2004 sind Werbeanrufe bei Privatpersonen ohne vorheriges Einverständnis auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten.
Trotzdem rufen viele Firmen ungeniert weiter an. Dabei nehmen sie in Kauf, dass sie erwischt und von Verbraucherorganisationen abgemahnt werden. Sie riskieren sogar, dass ihnen ihre belästigende Telefonwerbung von Gerichten untersagt wird. Doch das stört viele Firmen nicht. Denn sie verdienen mit den per Telefon geschlossenen Verträgen so viel Geld, dass ein paar Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder kaum der Rede wert sind.
Besonders aggressiv werben derzeit Telefonanbieter. Zeigt ein Kunde Interesse und bittet um Informationsmaterial, wird er nach seiner Bankverbindung gefragt. Gibt er diese „ganz unverbindlich“ bekannt, ist er schon verloren. Kurz darauf erhält er einen Vertrag, in dem der Anbieter den neuen Telefontarif bestätigt.
Verbotene Anrufe melden
Gefallen lassen muss man sich das nicht. Kunden sollten ungewollte Verträge innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen. Zudem sollten sie die verbotenen Anrufe bei den Verbraucherorganisationen melden (siehe „Wehren Sie sich!“). Die gehen dann gegen die Firmen vor. „Leider schrecken Ordnungsgelder und Vertragsstrafen kaum ab. Selbst wenn Unternehmen mehrfach zur Zahlung erheblicher Summen verpflichtet wurden, wird an der unlauteren Werbepraxis festgehalten“, erklärt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Doch je häufiger Kunden sich wehren, desto öfter müssen die Firmen zahlen und desto schlechter wird ihr Ruf.
Auch die Bundesregierung plant härtere Strafen (siehe „Interview“). Die scheinen dringend nötig, wie das Beispiel Deutsche Telekom zeigt.
Erst im Jahr 2005 wurde die Telekom vom Oberlandesgericht Köln wegen unzulässiger Telefonwerbung verurteilt (Az. 6 U 155/04). Trotzdem rief sie weiter unerlaubt an, erklärt Helke Heidemann-Peuser, Juristin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Im August 2005 zahlte die Telekom im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung 5 000 Euro an den vzbv, im Oktober 2006 verhängte dann das Landgericht Bonn 15 000 Euro Ordnungsgeld, weil die Telekom wiederholt gegen das Telefonwerbeverbot verstieß (Az. 10 O 27/04).
Dennoch behauptet die Telekom gegenüber Finanztest, dass sie nur anrufe, wenn der Kunde eingewilligt habe.
Telekom belästigt ältere Kunden
Doch um Einwilligungen zu bekommen, beschreitet sie seltsame Wege. So ruft sie gerne ältere Kunden an und bedankt sich kurz darauf für das „entgegengebrachte Vertrauen“ mit einem Schreiben. Darin wird Kunden bestätigt, dass sie über interessante Produkte telefonisch informiert werden wollen. Das verwundert viele Kunden. So auch die 83-jährige Ruth B. aus Berlin. Sie hatte am Telefon erklärt, dass ihr der vorhandene Anschluss vollauf genüge.
Im Fall von Ruth B. verbot das Landgericht Bonn der Telekom im Januar 2007, weitere „Bestätigungsschreiben“ zu verschicken (Az. 11 O 74/06, nicht rechtskräftig). Dennoch erhielt die 78-jährige Finanztest-Leserin Carmen K. aus Spremberg ein solches Schreiben Ende Februar 2007, obwohl sie keine Anrufe wollte.
Weil Ordnungsgelder nicht abschrecken, will der vzbv Unternehmen die Gewinne wegnehmen, die sie mit den illegalen Anrufen machen. „Und zwar unabhängig davon, ob ein Anbieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen das Telefonwerbeverbot verstößt“, fordert Heidemann-Peuser. Denn viele Anbieter redeten sich damit heraus, dass sie nur Adressen kaufen würden, für die eine Einwilligungserklärung vorliege. Bei Beschwerden schieben sie dann die Schuld oft auf den Adressenverkäufer ab, weiß Heidemann-Peuser. Deshalb dringt der vzbv darauf, dass Verträge, die durch unzulässige Anrufe zustande gekommen sind, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht gelten dürfen.
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