Telefon-Hotline: Beratung zur Pflege

Telefon-Hotline Meldung

test 07/2007

Muss ich zahlen, wenn meine Eltern ins Pflegeheim kommen? Wie treffe ich eine Patientenverfügung? Was ist beim Pflegevertrag wichtig? Für Fragen rund um die Pflege haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundesverband der Betriebskrankenkassen Telefonhotlines eingerichtet.

  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
    0 180 3/7 70 50 01.
  • Heim-, Pflegeverträge:
    0 180 3/7 70 50 02.
  • Betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen:
    0 180 3/7 70 50 03.

Infos zu Pflege-Unterhalt und Pflege-Sozialhilfe gibt es bei allen drei Nummern. Sie sind montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr erreichbar, donnerstags von 14 bis 18 Uhr (aus dem Festnetz 9 Cent pro Minute).

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