Teilkasko: Wohnmobil im Winter
Ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen ist auch in der Ruhezeit gegen Einbrüche versichert, wenn es ausreichend geschützt ist. Steht es im Winter auf einem von drei Seiten umfriedeten Privatparkplatz und wird die offene Seite mit einer Kette gesichert, ist das der Fall. Nach einem Einbruch muss der Teilkaskoversicherer den Schaden laut Oberlandesgericht Schleswig ausgleichen (Az. 16 U 143/08).
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen