Studentenwohnung: Streit um Kinderzulage für Immobilien
Immobilienkäufer bekommen acht Jahre lang bis zu 5.000 Mark Eigenheimzulage jährlich. Das gilt auch für Eltern, die eine Wohnung kaufen und sie ihren Kindern unentgeltlich überlassen. Umstritten ist aber, ob sie dann auch die Kinderzulage von 1.500 Mark erhalten. Denn der Nachwuchs lebt ja nicht mehr ständig im elterlichen Haushalt. Nun klagen Eltern beim Bundesfinanzhof die Zulage ein, denn laut Gesetz kommt es auf die Haushaltszugehörigkeit zu Beginn der achtjährigen Förderung an.
Tipp: Betroffene sollten unter Hinweis auf das Aktenzeichen Einspruch einlegen (Az. IX R 27/01).
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen