Steuersünden: Termin: 2. Juni

finanztest 06/2003

Steuersünden

Bis zum 2. Juni müssen alle ihre Steuererklärung abgegeben haben, die zur Abgabe verpflichtet sind. Auf formlosen Antrag verlängert das Finanzamt die Frist bis zum 30. September. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein dabei, endet die Frist automatisch erst Ende September.

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Für viele ist die Steuererklärung Pflicht

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