
| Vor allem Vorsorgesparer profitieren im nächsten Jahr: Sie können höhere Zulagen vom Staat kassieren und mehr Sonderausgaben geltend machen als bisher. |
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| Für alle Steuerzahler |
| Erbschaften: Für Erben und Beschenkte sollen höhere Freibeträge gelten. Davon profitieren vor allem die engsten Familienangehörigen. Gleichzeitig steigen die Steuersätze für andere Empfänger – unter anderem für Geschwister, entfernte Verwandte, Freunde und Partner ohne Trauschein. Für viele wird Erben deshalb teurer. Außerdem sollen neue Bewertungsregeln für Immobilien gelten. Deshalb können für ein geerbtes oder geschenktes Haus mehr Steuern anfallen als bisher. |
| Schenkung: Übergeben Eltern ihren Kindern das Haus oder anderes Privatvermögen und beziehen dafür im Gegenzug eine regelmäßige Rente, können die Kinder diese Zahlungen nicht mehr als Sonderausgaben absetzen. Ausnahmen gelten, wenn Betriebsvermögen übertragen wird. |
| Freiwillige Steuererklärung: Arbeitnehmer, die keine oder kaum Nebeneinkünfte haben und somit nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind, haben künftig mehr Zeit für eine freiwillige Steuererklärung. Die bisherige Zweijahresfrist entfällt. Künftig können sie sich noch bis zu vier Jahre zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. |
| Belege: Steuerzahler müssen Rechnungen für Handwerkertätigkeiten und Kinderbetreuungskosten nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Aufbewahren müssen sie die Belege aber trotzdem, damit sie diese bei einer späteren Prüfung des Finanzamts vorweisen können. |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wer im Ausland eine selbst genutzte Ferienwohnung besitzt, kann künftig mit den Kosten für dort angefallene Handwerkerleistungen die Steuerlast senken. Die Ausgaben für die Hauptwohnung und eine Zweitwohnung kann der Steuerzahler zusammen bis zur Grenze von 3 000 Euro abrechnen. 20 Prozent davon zieht das Finanzamt von der Steuerschuld ab. |
| Für Vorsorgesparer |
| Riester-Vertrag: 2008 steigen die staatlichen Zulagen für einen Riester-Vertrag. Ein Riester-Sparer bekommt 154 Euro (bisher: 114 Euro) Grundzulage. Eltern kassieren zudem eine Kinderzulage von 185 Euro (bisher: 138 Euro) pro Kind. Für alle Kinder, die ab 2008 geboren werden, sollen Eltern 300 Euro Zulage bekommen. Um die komplette Zulage zu kassieren, müssen Riester-Sparer mindestens 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen (bisher: 3 Prozent). Sie können Beiträge bis zu 2 100 Euro im Jahr (bisher: 1 575 Euro) geltend machen. |
| Gesetzliche Rentenversicherung: Bis zu 20 000/40 000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) erkennt das Finanzamt als Leistungen für die Altersvorsorge an. Im Jahr 2008 rechnet es von den Rentenversicherungsbeiträgen und den Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke 66 Prozent (vorher: 64 Prozent) als Sonderausgaben an. Der Anteil des Arbeitgebers zählt dabei mit, deshalb können Arbeitnehmer vom eigenen Rentenbeitrag 32 (bisher 28) Prozent absetzen. |
| Rürup-Rente: Wie bei der gesetzlichen Rente zählen 2008 die Beiträge in einen Rürup-Vertrag zu 66 (vorher 64) Prozent als Sonderausgaben. Zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke erkennt das Finanzamt als Vorsorgebeiträge maximal 20 000/40 000 Euro im Jahr (Alleinstehende/Ehepaare) an. |
| Für Arbeitnehmer und Selbstständige |
| Auswärtstätigkeit: Arbeitnehmer, die vorübergehend nicht an ihrem eigentlichen Arbeitsplatz, sondern auswärts tätig sind, können künftig für jeden mit dem eigenen Pkw gefahrenen Kilometer 30 Cent absetzen. Alternativ können sie die tatsächlichen Kosten beim Finanzamt abrechnen. Bisher erhalten sie nach drei Monaten Auswärtstätigkeit nur noch 30 Cent für die einfache Entfernung zwischen Heimat- und Einsatzort. Wer an wechselnden Einsatzorten tätig ist, bekommt die 30 Cent ebenfalls immer für den gefahrenen Kilometer. Bisher konnte er nur 30 Cent für die einfache Strecke absetzen, wenn der Einsatzort maximal 30 Kilometer vom Heimatort entfernt war. |
| Abschreibungen: Für Selbstständige gelten neue Abschreibungsregeln. Die degressive Abschreibung gibt es für Käufe ab 2008 nicht mehr: Es ist nicht mehr möglich, im Jahr des Kaufs einen größeren Teil der Kosten abzusetzen als in den Folgejahren. Die Ausgaben werden gleichmäßig über die Jahre verteilt. Die bisherige Ansparabschreibung wird durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt: Danach kann ein Selbstständiger 40 Prozent der Kosten für eine geplante Investition vorab absetzen. Das gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Güter. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern müssen sich Selbstständige auf neue Grenzwerte einstellen: Bisher konnten Anschaffungen im Jahr des Kaufs komplett abgeschrieben werden, wenn sie ohne Mehrwertsteuer 410 Euro gekostet haben. Künftig liegt die Grenze bei 150 Euro. Diese Änderung gilt aber nicht für Arbeitsmittel, die Arbeitnehmer anschaffen. |
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