Steuern 2007: Wie Sie jetzt noch sparen

Steuern 2007 Meldung
Künftig mit dem Rad zur Arbeit? Ab 2007 wird die Pendlerpauschale drastisch gekürzt.

test 12/2006

Die Streichliste ist lang: Arbeitszimmer, Pendlerpauschale, Sparerfreibetrag, dazu die höhere Mehrwertsteuer – ab 1. Januar müssen alle mehr Steuern zahlen.

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Einige Hundert Euro wird der Normalhaushalt ab nächstem Jahr zusätzlich an Steuern an den Staat zahlen. Allein die höhere Mehrwertsteuer macht einen kräftigen Batzen aus: Wer monatlich 1 000 Euro für Waren und Dienstleistungen mit höherer Steuer ausgibt, wird übers Jahr gesehen 360 Euro mehr los. Immerhin unterliegen nicht alle Ausgaben dem neuen Steuersatz von 19 Prozent: So sind zum Beispiel Mieten und Baukredite gar nicht betroffen, ebenso wenig Lebensmittel, Zeitungen, Bücher, Fahrscheine unter 50 Kilometern oder auch Kinokarten. Für sie gilt weiterhin der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Doch die Steuerreform bringt weitere Härten für Pendler und Steuerzahler, denen das Arbeitszimmer gestrichen wird.

Pendlerpauschale gekürzt

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Der Weg zur Arbeit kann ab 2007 nicht mehr voll abgesetzt werden. Dann entfällt die Entfernungspauschale von 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Gezählt wird nur noch eine Wegstrecke, nicht mehr Hin- und Rückfahrt. Umwege sind nur erlaubt, wenn die längere Strecke Zeit spart, wenn es zum Beispiel über die Autobahn zwar weiter ist, aber schneller geht. Die ersten 20 Kilometer sind schon mit der Werbungskostenpauschale abgegolten. Weil sie 920 Euro pro Jahr beträgt, bringen die Fahrtkosten vielen Arbeitnehmern aber erst ab etwa 34 Kilometer Entfernung wirklich eine steuerliche Entlastung.

Beispiel: Peter Schilling fährt mit dem Auto an 230 Arbeitstagen 33 Kilometer zur Arbeit. Er kann in der Steuererklärung für 2006 noch 2 277 Euro abrechnen (33 Kilometer mal 230 Arbeitstage mal 0,30 Euro). Ab 2007 werden nur noch 13 Kilometer anerkannt. Damit kommt er nur noch auf 897 Euro. 920 Euro werden aber ohnehin als Werbungskostenpauschale anerkannt.

Und das ist noch nicht alles: Das Finanzamt beteiligt sich ab 2007 nicht mehr an den Unfallkosten, wenn ihm auf dem Weg zur Arbeit oder in die Mittagspause ein Verkehrsunfall passiert. Bisher konnte er Reparaturen oder einen Totalschaden als zusätzliche Werbungskosten anmelden – künftig nicht mehr.

Auch wer mit Bus und Bahn zur Arbeit kommt, fährt demnächst teurer.

Beispiel: Beate Schneider konnte bisher den Teil ihres Jahrestickets, der über der Entfernungspauschale lag, steuerlich absetzen. Bei 1 500 Euro fürs Ticket und 35 Kilometer Arbeitsweg waren das 915 Euro (35 Kilometer mal 230 Tage mal 0,30 Euro, macht 2 415 Euro Entfernungspauschale). Aber ab 2007 wird anders gerechnet. Nun kann sie nur noch 15 Kilometer Fahrtweg ansetzen, also 1 035 Euro. Das ist weniger als der Preis fürs Jahresticket. Damit kann sie gar nichts mehr absetzen.

Tipps

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  • Fahrgemeinschaften: Jedes Mitglied kann pauschal bis 4 500 Euro absetzen, egal ob es selbst am Steuer sitzt oder als Beifahrer mitfährt. Der Fahrer darf sogar wie bisher höhere Beträge geltend machen, muss sie dann aber nachweisen. Fahren Ehepartner gemeinsam, bilden auch sie eine Fahrgemeinschaft und jedem steht die Pauschale zu – selbst dann, wenn es zum selben Betrieb geht.
  • Zuschüsse: Unternehmen können ihren Mitarbeitern weiterhin bis 44 Euro pro Monat für ein Jobticket spendieren, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Autofahrer können Tankgutscheine bis 44 Euro erhalten.
  • Auswärts: Wer einen doppelten Haushalt führt, kann weiterhin auch die ersten 20 Kilometer absetzen.
  • Behinderte: Sie können weiterhin 30 Cent für jeden Kilometer des Hin- und Rückwegs absetzen.

Arbeitszimmer gestrichen

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Das heimische Arbeitszimmer können viele Steuerzahler künftig nicht mehr absetzen.

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die bisher 1 250 Euro fürs Arbeitszimmer absetzen konnten, gehen künftig leer aus. Insbesondere Lehrer, die ihren Unterricht zuhause vor- und nachbereiten, sind von dieser Änderung betroffen. Ein Arbeitszimmer ist ab 2007 nur noch absetzbar, wenn sich dort der „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ befindet.

Dagegen haben zum Beispiel Rentner mit Nebenjob gute Chancen. Wenn sie Arbeiten am heimischen Computer erledigen, liegt dort zwangsläufig der „Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit“. Damit können alle Ausgaben fürs Arbeitszimmer Werbungskosten sein. Arbeitnehmer mit Nebenjob fallen dagegen durch.

Tipps

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  • Telearbeit: Das „Mittelpunktkriterium“ erfüllen laut Bundesfinanzhof auch Arbeitnehmer mit einem Telearbeitsplatz zuhause. Selbst wenn sie zwei von fünf Tagen in der Firma sind, können sie alles unbegrenzt absetzen (Az. VI R 21/03).
  • Außer Haus: Auch ein Arbeitsraum in der Wohnung der Oma oder Freundin gilt als häusliches Arbeitszimmer und wird steuerlich anerkannt – auch wenn es gleich um die Ecke liegt (BFH, Az. VI R 39/04).
  • Firmenbüro: Mietet der Arbeitgeber im Haus des Mitarbeiters ein Büro und zahlt Miete, muss der Mitarbeiter die Mieteinnahmen versteuern, darf aber die Kosten (selbst gezahlte Miete, Hypothekenzinsen, Betriebskosten) als Werbungskosten abrechnen (Bundesfinanzministerium, Az. IV C 3 – S 2253 – 112/05).
  • Arbeitsmittel: Auch wenn das Arbeitszimmer nicht den Segen des Finanzamts bekommt, können Heimarbeiter nach wie vor Kosten für Möbel, Computer und andere Arbeitsmittel voll absetzen.

Sparerfreibetrag halbiert

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Zinsen und Dividenden sind ab 2007 nur noch bis zu 750 Euro im Jahr steuerfrei. Bisher waren es 1 370 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag, also 1 500 Euro. Hinzu kommt die Werbungskostenpauschale, die mit 51 Euro (Ehepaare: 102 Euro) unverändert bleibt. Insgesamt können Anleger künftig also nur 801 Euro (Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale) steuerfrei kassieren, Ehepaare 1 602 Euro.

Wichtig: Alte Freistellungsanträge sollten an die neuen Beträge angepasst werden. Wo das nicht geschieht, stellen die Banken automatisch nur noch 56,37 Prozent des bisherigen Betrags frei.

Beispiel: Die Bausparkasse berücksichtigt die bisherige Freistellung über 600 Euro im nächsten Jahr nur noch in Höhe von 339 Euro, der Rest ist steuerpflichtig.

Tipps

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  • Umschichten: Wer nur festverzinsliche Wertpapiere hat, sollte überlegen, in Aktien oder Aktienfonds umzuschichten. Denn Zinsen sind voll steuerpflichtig, Dividenden hingegen nur zur Hälfte und Kursgewinne ab einem Jahr Haltedauer überhaupt nicht. Aber Vorsicht: Aktien sind mit höheren Risiken verbunden.
  • Schenkung: Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre 205 000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern ihren Enkeln 51 200 Euro. Neben dem Geldbetrag bleiben meist auch die in den Folgejahren anfallenden Zinsen steuerfrei, denn Kindern stehen der Grundfreibetrag von 7 664 Euro und der Sparerfreibetrag von 750 Euro sowie die Werbungskostenpauschale zu. Sie können also bis 8 465 Euro steuerfrei behalten. Aber: Volljährige dürfen nur 7 680 Euro Einkünfte und Bezüge haben, sonst wird das Kindergeld gestrichen.
  • NV-Bescheinigung: Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim Finanzamt beantragen, wer höchstens 8 501 Euro Einnahmen hat (Ehepaare 17 002 Euro). Das sollten vor allem Kinder mit Zinseinnahmen tun, die keine anderen eigenen Einkünfte haben, ebenso Rentner, deren steuerpflichtige Rente unter dem Grundfreibetrag von 7 664 Euro liegt.
  • Belege: Wer höhere Werbungskosten hat als die Pauschale von 51 Euro, kann auch sie geltend machen, muss sie aber belegen: zum Beispiel Depotgebühren, Safemiete, Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Porto, Telefon, Fachbücher und -zeitschriften, Steuerberater- und Rechtsanwaltsgebühren, Mitgliedsbeiträge in Wertpapierschutzverbänden oder Finanzierungskosten und Gebühren.

Kindergeld nur bis 25 Jahre

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Und Kindergeld gibt es maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Auch viele Eltern müssen einen herben Einschnitt verkraften: Das Höchstalter fürs Kindergeld sinkt von 27 auf 25 Jahre bei Kindern, die in Ausbildung sind oder studieren. Auch Kinder- und Ausbildungsfreibeträge sowie der Kinderzu­schlag bei der RiesterRente fallen weg. Nicht betroffen sind Kinder, die 2006 noch 25 oder 26 Jahre alt werden. Auch bei Wehr- und Zivildienstleistenden verlängert sich wie bisher der Anspruchszeitraum um die Dienstdauer. Keine Altersgrenze greift, wenn das Kind vor dem 25. Lebensjahr behindert war.

Tipps

  • Einkommen: Haben Kinder Einnahmen über 7 680 Euro, wird das Kindergeld gestrichen. Sozialversicherungsbeiträge zählen beim Einkommen nicht mit. Ob das auch für Beiträge zur privaten Krankenversicherung und für die Lohnsteuer gilt, muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden. Bis dahin sollten Sie – wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben – Einspruch dagegen einlegen (Az. III R74/05 und III R 32/06).
  • Unterhalt: Für Kinder in einer Erstausbildung sind Eltern unterhaltspflichtig. Sie dürfen bis zu 7 680 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen.

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