Steuererklärung für Rentner: Keine Bange

Steuererklärung für Rentner Meldung
Die 66-jährige Sabine Wenning rechnet aus, ob sie für das Jahr 2005 eine Steuererklärung abgeben muss.

finanztest 02/2006

Viele Rentner müssen zum ersten Mal eine ­Steuer­erklärung beim Finanzamt abgeben. Finanztest sagt, wen es trifft und welche Formulare wichtig sind.

Steuererklärung für Rentner

Die Finanzämter bekommen rund 1,3 Millionen neue Kunden. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums müssen jetzt rund 3,3 Millionen Rentnerhaushalte Steuern zahlen. Denn seit dem Jahr 2005 ist von der gesetzlichen Rente viel weniger steuerfrei als früher.

Seitdem sind auch die Grenzen, von ­denen ab Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, schneller erreicht. Es trifft zwar weiter nur eine Minderheit. Doch ­jeder muss prüfen, ob er dazugehört.

Die Einkünfte zählen

Sabine Wenning hat früher am Deutschen Archäologischen Institut in Berlin gearbeitet. Jetzt ist sie Rentnerin. Sie dient uns als Beispiel für viele, die eine gesetzliche Altersrente bekommen und höchstens noch diesen Nebenverdienst haben:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung,
  • Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit,
  • pauschal versteuerten Arbeitslohn,
  • Firmen- oder Privatrenten, deren Beiträge aus pauschal oder voll versteuertem Einkommen finanziert wurden.

Rentner mit solchen Finanzen müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie letztes Jahr Einkünfte über 7 664 Euro hatten. Ehepaare sind mit Einkünften über 15 329 Euro Kunden beim Finanzamt.

So rechnet Sabine Wenning

Wir unterstellen Sabine Wenning verschiedene Einnahmen und zeigen, wie sie ihre Einkünfte berechnet.

Gesetzliche Rente. Von der gesetzlichen Rente ist im Jahr 2005 die Hälfte steuerpflichtig. Bekommt die Berlinerin 12 000 Euro Rente, sind das:
Steuerpflichtige gesetzliche Rente: 6 000 Euro

Private Rente. Haben Rentner auch Renten von der Firma oder aus privaten Versicherungen, deren Beiträge aus pauschal oder voll versteuertem Einkommen finanziert wurden, ist davon je nach Alter bei Rentenbeginn so viel steuerpflichtig:
Alter bei Rentenbeginn / Steuerpflichtiger Teil
60 Jahre / 22 Prozent
61 Jahre / 22 Prozent
62 Jahre / 21 Prozent
63 Jahre / 20 Prozent
64 Jahre / 19 Prozent
65 Jahre / 18 Prozent
Kassiert Sabine Wenning seit dem 63. Lebensjahr aus einer privaten Versicherung 6 000 Euro Rente im Jahr, muss sie davon 20 Prozent beim Finanzamt abrechnen:
Steuerpflichtige private Rente: 1 200 Euro

Von beiden Renten können Rentner eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen. Die 66-jährige Sabine Wenning kommt dann auf Renteneinkünfte von:
Steuerpflichtige gesetzliche Rente: 6 000 Euro
Steuerpflichtige private Rente: + 1 200 Euro
Werbungskostenpauschale: -102 Euro
1. Renteneinkünfte: 7 098 Euro

Kapitaleinnahmen. Haben Rentner auch Kapitaleinnahmen, sind Zinsen in voller Höhe und Dividenden zur Hälfte steuerpflichtig. Den steuerpflichtigen Teil können sie um den Sparerfreibetrag von 1 370/2 740 Euro und die Werbungs­kostenpauschale von 51/102 Euro (Allein­stehende/Ehepaare) kürzen.
Mit 2 000 Euro Zinsen hat Sabine Wenning Kapitaleinkünfte von:
Zinsen: 2 000 Euro
Sparerfreibetrag: -1 370 Euro
Werbungskostenpauschale: -51 Euro
2. Kapitaleinkünfte: 579 Euro

Miete. Fließen im Alter auch Mieten, können Rentner Posten wie Anschaffungs- und Herstellungskosten abschreiben und Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Betriebskosten als Werbungskosten absetzen.
Sind es bei Sabine Wenning Mieteinnahmen von 4 800 Euro und Betriebs- und Instandsetzungskosten von 4 000 Euro, hat sie Mieteinkünfte von:
Miete: 4 800 Euro
Werbungskosten: -4 000 Euro
3. Mieteinkünfte: 800 Euro

Selbstständige Arbeit. Lassen wir Sabine Wenning mit Vorträgen noch 5 000 Euro Honorar verdienen. Davon kann sie 25 Prozent als Betriebsausgabenpauschale abziehen, höchstens aber 614 Euro:
Honorar: 5 000 Euro
Betriebsausgaben: -614 Euro
4. Einkünfte selbstständige Arbeit: 4 386 Euro

Hatte die Berlinerin außerdem noch einen 400-Euro-Job, so kann sie ihn in ihrer Rechnung weglassen. Denn ihr Chef hat dafür pauschal 25 Prozent Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Sabine Wenning muss nur ihre Einkünfte addieren:
Summe der Einkünfte: 12 863 Euro

Spezielle Entlastung im Alter

Alle Rentner, die vor dem 2. Januar 1941 ­geboren wurden, bekommen für Nebeneinkünfte aus Zinsen, Mieten und selbstständiger Arbeit, die sie 2005 erzielt ­haben, einen Altersentlastungsbetrag. ­Sabine Wenning erhält ihn für Einkünfte von zusammen 5 765 (579 + 800 + 4 386) Euro. Davon sind 40 Prozent steuerfrei, aber höchstens 1 900 Euro. Sabine Wenning zieht den Höchstbetrag ab:
Summe der Einkünfte: 12 863 Euro
Altersentlastungsbetrag: -1 900 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte: 10 963 Euro

Jetzt weiß die Berlinerin, dass sie um die Abrechnung mit dem Finanzamt nicht ­herumkommt. Denn ihre Einkünfte überschreiten die Grenze von 7 664 Euro, bis zu der Alleinstehende keine Steuererklärung abgeben müssen.

Die Formulare

Von den Formularen für die Steuererklärung müssen Rentner auf jeden Fall den vierseitigen Mantelbogen ausfüllen. Auf Seite eins ist für den Namen, die Anschrift und andere persönliche ­Daten Platz. Jeder muss sie unterschreiben – auch der Ehepartner. Auf Seite zwei kreuzen Rentner dann vor allem an, welche Einkünfte sie letztes Jahr hatten (Zeilen 29 bis 35).

Auf Seite drei ist die Angabe der ­Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Zeile 73) und der Kirchensteuer (Zeile 81) besonders wichtig. Denn diese Posten sind ­Sonderausgaben, die fast immer ­Steuerersparnisse bringen. Auf Seite 4 sind außergewöhnliche Belastungen wie Behinderungen (Zeilen 97, 98) und Löhne für Haushaltshilfen (Zeilen 99, 100) ein Spartipp. Auch Krankheitskosten für Kuren und Medikamente (Zeilen 117, 118) ­senken bei vielen Rentnern die Steuern.

Neue Anlage R für Rentner

Zum Pflichtprogramm gehört auch die Anlage R, die es bei der Jahresabrechnung für das Jahr 2005 zum ersten Mal gibt. Rentner wie Sabine Wenning tragen dort die gesetzliche Rente und die anderen Zahlungen aus ihren Altersvorsorgeverträgen ein. Bei Ehepaaren füllt jeder, der solche Einkünfte hat, die Anlage R für sich aus.

Welche Anlagen das Finanzamt noch ­sehen will, richtet sich nach den weiteren Einkünften. Wie alle anderen brauchen Rentner zum Beispiel:

  • die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • die Anlage SO für Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien und Wertpapieren,
  • die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wie steuerpflichtige Arbeitslöhne und Pensionen und
  • die Anlage GSE für Einkünfte aus selbstständiger und gewerblicher Arbeit.

Alle Vordrucke gibt es beim Finanzamt oder unter www.Bundesfinanzministerium.de im „Formularcenter“. Bis 31. Mai sollte die Steuererklärung beim ­Finanzamt sein. Die Belege, die Rentner unbedingt mit einreichen müssen, sind:

  • Rentenbescheinigungen,
  • Steuerbescheinigungen von Banken und Sparkassen im Original und
  • Belege über Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld.

Ist alles erledigt, kommt meist nach ein paar Wochen der Steuerbescheid ins Haus. Rentner wie Sabine Wenning müssen oft Steuern nachzahlen. Die Berlinerin hat dafür schon etwas Geld zurückgelegt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Unser Rat

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (1)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote