Steuererklärung für Rentner: Pflichtprogramm
Viele Rentner müssen für 2005 eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte über 7 664/15 329 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) liegen. Anders sind die Regeln jedoch, wenn Alleinstehende oder Ehepaare neben der Rente voll steuerpflichtige Löhne oder Beamten- und Firmenpensionen auf Steuerkarte hatten. Dann ist die Abrechnung Pflicht, wenn
- Alleinstehende oder Ehepaare Renteneinkünfte über 410 Euro im Jahr hatten oder einer allein über 1 024 Euro Bruttorente,
- die Renteneinkünfte niedriger sind, aber mit Zins-, Miet- und anderen Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr lagen,
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld über 410 Euro hinausgehen,
- ein Rentner von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Löhne oder Pensionen bekommen hat oder
- Löhne und Pensionen nach Steuerklasse V oder VI versteuert wurden.
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