Steuererklärung für Rentner: Pflichtprogramm

finanztest 02/2006

Steuererklärung für Rentner

Viele Rentner müssen für 2005 eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte über 7 664/15 329 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) liegen. Anders sind die Regeln jedoch, wenn ­Alleinstehende oder Ehepaare neben der Rente voll steuerpflichtige Löhne oder Beamten- und Firmenpensionen auf Steuerkarte hatten. Dann ist die Abrechnung Pflicht, wenn

  • Alleinstehende oder Ehepaare Renteneinkünfte über 410 Euro im Jahr hatten oder einer allein über 1 024 ­Euro Bruttorente,
  • die Renteneinkünfte niedriger sind, aber mit Zins-, Miet- und anderen Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr lagen,
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld über 410 Euro hinausgehen,
  • ein Rentner von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Löhne oder Pensionen bekommen hat oder
  • Löhne und Pensionen nach Steuerklasse V oder VI versteuert wurden.

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