Steuererklärung für 2005: Die neue Abrechnung für Rentenbeiträge
Für die Basisversorgung im Alter erkennt das Finanzamt bei Arbeitern, Angestellten, Beamten und Selbstständigen im Jahr 2005 bis zu 12 000 Euro als Sonderausgaben an. Es rechnet von allen Beiträgen bis zum neuen Höchstbetrag von 20 000 Euro 60 Prozent an.
Die neue Abrechnung ist vor allem für die gesetzliche Rentenversicherung, vergleichbare berufsständische Versorgungswerke und die neuen Rürup-Rentenversicherungen gedacht.
Abzüge
Bei Arbeitern und Angestellten rechnet das Finanzamt aber den Rentenbeitrag des Arbeitgebers mit an. Dadurch können diese 2005 unterm Strich vom eigenen gesetzlichen Rentenbeitrag nur 20 Prozent absetzen.
Bei Beamten kürzen die Finanzbeamten den neuen Höchstbetrag von 20 000 Euro um einen fiktiven Rentenbeitrag. Auch steuerfreie Zuschüsse für berufsständische Versorgungswerke verrechnen sie. Wie das Ergebnis aussieht, zeigen drei Beispiele.
Arbeiter und Angestellte
Nehmen wir an, der allein stehende Rolf Werner ist Angestellter und hat letztes Jahr selbst 3 900 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. 3 900 Euro hat der Arbeitgeber beigesteuert. Werner hat außerdem 5 000 Euro für eine Rürup-Versicherung ausgegeben.
Gesetzlicher Rentenbeitrag: 7 800 Euro
Rürup-Beitrag: 5 000 Euro
Summe, maximal 20 000 Euro: = 12 800 Euro
Davon 60 Prozent: = 7 680 Euro
Arbeitgeberanteil gesetzl. Rente: -3 900 Euro
Absetzbare Rentenbeiträge: = 3 780 Euro
Beamte
Beamte geben für die Pension, die sie später erhalten, selbst kein Geld aus. Für sie kommt deshalb nur der Abzug von Rürup-Beiträgen infrage. Den Höchstbeitrag von 20 000 Euro kürzt das Finanzamt 2005 um einen fiktiven Rentenbeitrag, der 19,5 Prozent vom Bruttolohn beträgt, aber höchstens 10 296 Euro.
Nehmen wir an, dass Max Weber Beamter mit 40 000 Euro Bruttolohn ist und letztes Jahr 10 000 Euro in eine Rürup-Rentenversicherung investiert hat. So viel kann er absetzen:
Höchstbetrag: 20 000 Euro
Rentenbeitrag:
19,5 Prozent von 40 000 Euro, max. 10 296 Euro: -7 800 Euro
Maßgeblicher Höchstbetrag = 12 200 Euro Rürup-Beitrag: 10 000 Euro
Davon 60 Prozent absetzbar: = 6 000 Euro
Selbstständige
Die meisten Selbstständigen können vor allem von ihren Beiträgen für Versorgungswerke und Rürup-Rentenversicherungen 60 Prozent absetzen.
Lassen wir Stefan Knobel selbstständig arbeiten. Dann schöpft er den Höchstbetrag von 20 000 Euro aus, wenn er letztes Jahr 10 000 Euro in ein berufsständisches Versorgungswerk und 10 000 Euro in eine Rürup-Police eingezahlt hat:
Beitrag Versorgungswerk: 10 000 Euro
Rürup-Beitrag: + 10 000 Euro
Summe, maximal 20 000 Euro: 20 000 Euro
Davon 60 Prozent absetzbar: = 12 000 Euro
Tipp: Rürup-Verträge bringen nicht jedem Steuervorteile. Interessenten sollten das vor dem Abschluss durchrechnen (siehe Finanztest 12/05: Rürup-Rente für Selbstständige).
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