Steuererklärung 2003: Alles angeben
Ob Haushaltshilfe, Unterhaltszahlung oder Altersvorsorge – das Finanzamt erkennt die Ausgaben in Grenzen an.
Im vierseitigen Mantelbogen stellen Steuerzahler die Weichen für ihre Steuererstattung. Ehepartner müssen entscheiden, ob sie gemeinsam oder getrennt eine Steuererklärung abgeben.
Wahl der Veranlagung
So macht zum Beispiel ein Ehepaar eine getrennte Veranlagung, weil die beiden dadurch 1 500 Euro Steuern sparen: Die Ehefrau ist Geschäftsführerin einer GmbH und nicht sozialversicherungspflichtig. Bei getrennter Veranlagung kann sie bis zu 3 068 Euro mehr Beiträge für private Kranken- und Rentenversicherung abziehen.
Bei einer gemeinsamen Steuererklärung würden sich viel weniger Beträge auswirken, weil ihr Mann Arbeitnehmer ist und das Finanzamt die Vorsorgebeiträge pauschal kürzt.
Allerdings steht diese Kürzung bei gemeinsamer Veranlagung auf dem Prüfstand beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. XI R 57/03). Die Finanzämter halten von sich aus in dieser Frage die Steuerbescheide offen. Entscheidet der BFH, dass die Kürzung nicht zulässig ist, müssen Eheleute neu prüfen, welche Veranlagung dann günstiger ist.
Jeder der beiden Ehepartner füllt außerdem eine Anlage AV aus, weil sie beide einen Riester-Vertrag haben und dafür Sonderausgaben abgezogen werden können.
Noch keine Klarheit
Die Höchstgrenze für den Abzug von Versicherungsbeiträgen ist möglicherweise für alle zu niedrig. Dazu sind Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvR 274/03).
Deshalb sollte jeder unbedingt sämtliche Vorsorgeaufwendungen eintragen. Auch in dieser Frage bleiben die Steuerbescheide zurzeit von Amts wegen offen.
Genauso bleiben sie in dem Punkt vorläufig, ob Rentenversicherungsbeiträge nicht Werbungskosten sind (BFH, Az. X R 72/01).
Gesundheitskosten zählen mit
Augenmerk verlangen auch die Extralasten. Weil Krankenversicherte immer mehr zuzahlen müssen, kommen sie – etwa durch teuren Zahnersatz – eher über ihre Belastungsgrenze.
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