Steuerbescheid 2004: Einspruch!
Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit seit 2004 gültigen Steueränderungen befassen - etwa mit der Kürzung des Pauschbetrags für Arbeitnehmer oder der Kürzung des Sparerfreibetrags. Die im Haushaltsbegleitgesetz geregelten Änderungen sind umstritten. Es gibt eine Verfassungsbeschwerde. Darauf können sich Steuerzahler berufen und nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Sollte das Verfahren Erfolg haben, sind wieder mehr Steuerersparnisse drin - vielleicht sogar rückwirkend.
Finanztest informiert über laufende Verfahren und sagt, wie Steuerzahler Einspruch einlegen und von Musterprozessen profitieren können.
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