Steueränderungen 2012: Vorteile für Eltern, Arbeitnehmer, Vermieter

finanztest 11/2011

Steueränderungen 2012 Special

Steuerzahler können sich freuen. Einiges wird ab 2012 Jahr einfacher, manche lukrativer. Vom Tisch ist aber der Plan, nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung zu verlangen. Dagegen hatte sich der Bundesrat ausgesprochen. Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss also weiter bis Ende Mai die Erklärung für das Vorjahr beim Finanzamt abliefern. Der Bundesrat hatte zudem gefordert, den Pauschbetrag für Behinderte anzuheben. Aber das ist bisher nicht geplant.

Für folgende wichtige Steuersachverhalte erklärt Finanztest im Detail, was bisher galt, was künftig gilt und wie sich Steuerzahlen am klügsten verhalten:

  • Kinder in Ausbildung. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes spielen während der ersten Ausbildung keine Rolle mehr. Allerdings gelten zeitliche Einschränkungen. Das Kind darf wöchentlich nicht zu viel jobben.
  • Betreuungskosten. Eltern, die Betreuungskosten für ihre Kinder abrechnen wollen, müssen bislang aufwendige Nachweise führen. Jetzt wird das Ausfüllen der „Anlage Kind“ viel leichter.
  • Vermietung. Wer seine Wohnung an nahe Verwandte vermietet, musste mitunter viel rechnen. Das wird sich nun ändern.
  • Wegekosten. Für Pendler wird die Abrechnung jetzt einfacher. Aber mancher Pendler kann weniger Kosten geltend machen als bislang.
  • Ausgaben für den Beruf. Was bisher gilt. Arbeitnehmer können 920 Euro als Werbungskosten für den Beruf abziehen, ohne dass sie dafür Ausgaben nachweisen müssen.
  • Werbungskosten. Arbeitnehmer dürfen künftig 1 000 Euro Werbungskosten ohne Nachweis abziehen. Das soll schon für das Jahr 2011 gelten.

Alle Testergebnisse online inkl. PDF-Download

1,50 Euro

finanztest 11/2011: Inhalt

Sie erhalten den Heft-Artikel in zwei Versionen:

  1. Online-Versionals Online-Version
  2. PDF-Downloadals PDF-Datei (3 Seiten)

Sie erhalten folgende Artikel:

  • Steueränderungen 2012
  • Erwachsene Kinder in der Ausbildung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Vermietung in der Familie
  • Weg zur Arbeit
  • Ausgaben für den Beruf

Wie möchten Sie bezahlen?

Einzelabruf Information

Ihre Zahlungsmethode:

Hilfe

Hilfe

Hilfe

Hilfe

test.de-Flatrate Information

oder Flatrate neu erwerben

Spar-Guthaben Information

Wussten Sie schon?

Die Stiftung Warentest ...

  • kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
  • nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
  • lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
  • ist vollständig anzeigenfrei,
  • erhält nur rund 15 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (2)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice