Steueränderungen 2012: Vorteile für Eltern, Arbeitnehmer, Vermieter
Steuerzahler können sich freuen. Einiges wird ab 2012 Jahr einfacher, manche lukrativer. Vom Tisch ist aber der Plan, nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung zu verlangen. Dagegen hatte sich der Bundesrat ausgesprochen. Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss also weiter bis Ende Mai die Erklärung für das Vorjahr beim Finanzamt abliefern. Der Bundesrat hatte zudem gefordert, den Pauschbetrag für Behinderte anzuheben. Aber das ist bisher nicht geplant.
Für folgende wichtige Steuersachverhalte erklärt Finanztest im Detail, was bisher galt, was künftig gilt und wie sich Steuerzahlen am klügsten verhalten:
- Kinder in Ausbildung. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes spielen während der ersten Ausbildung keine Rolle mehr. Allerdings gelten zeitliche Einschränkungen. Das Kind darf wöchentlich nicht zu viel jobben.
- Betreuungskosten. Eltern, die Betreuungskosten für ihre Kinder abrechnen wollen, müssen bislang aufwendige Nachweise führen. Jetzt wird das Ausfüllen der „Anlage Kind“ viel leichter.
- Vermietung. Wer seine Wohnung an nahe Verwandte vermietet, musste mitunter viel rechnen. Das wird sich nun ändern.
- Wegekosten. Für Pendler wird die Abrechnung jetzt einfacher. Aber mancher Pendler kann weniger Kosten geltend machen als bislang.
- Ausgaben für den Beruf. Was bisher gilt. Arbeitnehmer können 920 Euro als Werbungskosten für den Beruf abziehen, ohne dass sie dafür Ausgaben nachweisen müssen.
- Werbungskosten. Arbeitnehmer dürfen künftig 1 000 Euro Werbungskosten ohne Nachweis abziehen. Das soll schon für das Jahr 2011 gelten.
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- Steueränderungen 2012
- Erwachsene Kinder in der Ausbildung
- Kinderbetreuungskosten
- Vermietung in der Familie
- Weg zur Arbeit
- Ausgaben für den Beruf
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