Steueränderungen 2005: Fit für 2005
Viele zahlen ab Januar 2005 weniger Steuern. Grund: Der neue Einkommensteuertarif tritt in Kraft. Durch ihn sinkt der Eingangssteuersatz von 16 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent. Zusätzlich können Steuerzahler künftig mehr Ausgaben für die Basisversorgung im Alter steuermindernd abrechnen als bisher. Dazu gehören Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke und für die neue Rentenversicherung nach Rürup-Bedingungen. Jahr für Jahr bleibt ein höherer Anteil dieser Ausgaben steuerfrei, bis sie 2025 komplett steuerfrei sind. Im Gegenzug werden die Renten daraus bis 2040 stufenweise voll steuerpflichtig.
Finanztest informiert über die wichtigsten Steueränderungen - wie viel Ersparnis sie bringen und wie sie sich auf die Altersvorsorge und nach 2004 abgeschlossene Versicherungsverträge auswirken.
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