Sterbehilfe: Betreuerin durfte Ernährung stoppen

finanztest 08/2010

Hat ein Mensch bestimmt, dass er nicht künstlich ernährt werden will, dann gilt das. Eine Betreuerin darf die Ernährungsleitung einer Komapatientin durchtrennen, um ihren Willen durchzusetzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. 2 StR 454/09). Damit hat das Gericht auch den Anwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Er hatte der Betreuerin und Tochter einer Komapatientin den Rat gegeben, die Ernährungsleitung zu kappen, um die unerwünschte Behandlung zu stoppen.
Tipp: Was Sie in einer Patientenverfügung erklären, das gilt. Damit es nicht zu Fehlinterpretationen kommt, sollten Sie vor dem Abfassen Ihren Vorstellungen vom Leben auf den Grund gehen und sich vom Hausarzt über medizinische Möglichkeiten informieren. Beim Abfassen der Verfügung hilft zum Beispiel das Buch „Vorsorge selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW (14,90 Euro).

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