Serie Abgeltungsteuer, Teil 1: Selbst mit dem Fiskus abrechnen
Eigentlich klingt alles ganz einfach: Für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapiergeschäften gilt seit diesem Jahr ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. In den meisten Fällen überweist die Bank das Geld direkt ans Finanzamt. Aber leider ist es mit der Abgeltungsteuer doch nicht so einfach: Ein Teil der Anleger muss weiter seine Kapitaleinkünfte selbst beim Finanzamt abrechnen.
Teil 1 der neuen Finanztest-Serie zur Abgeltungsteuer zeigt: Viele Rentner sollten mit dem Finanzamt abrechnen – sonst verschenken sie Geld.
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