Schönheitsreparaturen: So vermeiden Sie Streit

Schönheitsreparaturen Meldung

test 10/2006

Wenn es um die Renovierung einer Wohnung geht, gibt es beim Auszug oft Streit. Einige Vermieter versuchen möglichst viele Arbeiten und Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Doch der Bundesgerichtshof hat erneut die Rechte von Mietern gestärkt: Starre Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Tapezieren und Streichen sind dann Sache des Vermieters.

test zeigt, wer davon profitiert.

Schönheitsreparaturen

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice