Schönheitsreparaturen: Mieter müssen nicht malern

Schönheitsreparaturen Meldung

finanztest 12/2007

Immer öfter müssen Mieter die im Mietvertrag geforderten Schönheitsreparaturen nicht ausführen. Denn seit 2003 ist der Bundesgerichtshof (BGH) dabei, viele Klauseln zu kippen. Zuletzt erklärten die Richter Regelungen für unwirksam, nach denen Mieter auf jeden Fall bei Auszug renovieren müssen. Wer die bereits vom BGH verbotenen Klauseln im Wortlaut mit denen im eigenen Mietvertrag vergleicht, kann leicht nachprüfen, ob diese auch ungültig sind.

Finanztest antwortet auf wichtige Fragen rund um Renovierungsklauseln im Mietvertrag und sagt, wann Mieter renovieren müssen und wann nicht.

Schönheitsreparaturen

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