Rundfunkgebühren: Der Partner zahlt nicht extra
Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, muss der eine Partner keine Rundfunkgebühren für sein Autoradio zahlen, wenn der andere bereits für Geräte in der gemeinsamen Wohnung zahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden (Az. 10 K 2816/08, nicht rechtskräftig). Zugrunde lag der Fall eines Mannes, der seit über 30 Jahren mit seiner Freundin zusammenlebt. Sie zahlt die GEZ-Gebühren für die Geräte im Haushalt.
Für das Autoradio, das sich im Wagen des Mannes befand, wollte die GEZ aber dennoch über 500 Euro Nachzahlung von ihm. Nur bei Verheirateten würde so ein Geräte als kostenloses „Zweitgerät“ gelten. Der Mann klagte und bekam recht. Das Gericht rechnete ihm aufgrund der Lebensumstände auch die Geräte seiner Frau zu, sodass sie auch für ihn „Erstgeräte“ seien. Sein Autoradio sei daher „Zweitgerät“ und damit gebührenfrei.
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