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Pflege eines Angehörigen im eigenen Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen |
- Kosten nach Abzug der zumutbaren Belastung. Zum Beispiel Ausgaben für medizinische Hilfsmittel, Wäsche, Telefon und Fahrten, soweit der Pflegebedürftige sie nicht selbst tragen kann (siehe Beispielrechnung). Pauschal 30 Cent je Kilometer für Autofahrten oder Kosten für öffentlichen Verkehr oder Krankentransport.
- Oder 924 Euro Pflegepauschbetrag im Jahr
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- Bescheid über Pflegestufe I, II, III oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe H oder entsprechender Bescheid des Versorgungsamts. Belege über Kosten. Nachweis der Fahrten zum Arzt, zu Heilbehandlungen oder zum Einkauf durch Aufzeichnung oder Schätzung. Fahrten zum Angehörigen zählen nur, wenn sie der Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Das ist der Fall, wenn sie nötig sind, um den Angehörigen zu pflegen oder ihn psychisch zu unterstützen. Dass die Besuche erforderlich sind, muss ein Arzt bescheinigen.
- Bescheid über Pflegestufe III oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe H oder entsprechender Bescheid des Versorgungsamts.
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Ambulanten Pflegedienst
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- Tatsächliche Kosten nach Abzug der zumutbaren Belastung.
- Zusätzlich werden 20 % der zumutbaren Belastung von der Steuerschuld abgezogen, bis zu 600 Euro im Jahr.
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- Bescheid über Pflegestufe I, II, III oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe H oder Bescheid des Versorgungsamts. Rechnung vom Pflegedienst.
- Rechnung vom Pflegedienst für haushaltsnahe Dienstleistung. Außerdem Überweisungsbeleg über Zahlung der Kosten auf das Konto des Dienstleisters.
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Haushaltshilfe im eigenen Haushalt |
- Pauschbetrag bis zu 624 Euro im Jahr
(je Anspruchsmonat 52 Euro).
- Oder Pauschbetrag bis zu 924 Euro im Jahr
(je Anspruchsmonat 77 Euro ).
- Für Hilfe mit Minijob mindern zusätzlich 10 % des verbleibenden Betrags die Steuerschuld, bis 510 Euro im Jahr (42,50 Euro/Monat).
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- Im Haushalt ist ein Ehepartner mindestens 60 Jahre oder ein Ehepartner, ein Kind oder ein anderer Angehöriger, für den Unterhalt abgesetzt werden kann, ist krank. Nachweise über Kosten und – im zweiten Fall – über die Krankheit.
- Eine der oben genannten Personen ist hilflos oder schwer behindert. Belege über Kosten. Bescheid über Pflegestufe III oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstaben H (hilflos) oder Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent.
- Beleg über Minijob-Arbeitsverhältnis (maximal 400 Euro Monatsverdienst) durch Jahresbescheinigung der Bundesknappschaft über geleistete Pauschalabgaben (Telefon der Bundesknappschaft: 0 180 1/20 05 04, 4,6 Cent/Minute).
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Unterhalt an Angehörige und bestimmte Lebensgefährten |
Bis zu 7 680 Euro im Jahr (pro Monat bis zu 640 Euro) , Einkünfte/Bezüge des Begünstigten von über 624 Euro im Jahr werden angerechnet. |
Unterhalt für Verwandte in gerader Linie wie Großeltern, Eltern, Kinder (ohne Anspruch auf Kindergeld) oder Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Nachweis: Zahlungsbelege, aber bei häuslicher Gemeinschaft sind keine nötig. |