Pflegebedürftige: 600 Euro extra
Für die Betreuung Pflegebedürftiger durch einen ambulanten Pflegedienst ist jetzt eine zusätzliche Steuererstattung möglich. Sie beträgt maximal 600 Euro pro Jahr.
Beispiel: Der pflegebedürftige Vater lebt bei seiner Tochter und wird dort von einem Pflegedienst betreut. Nach Abzug des Pflegegeldes muss die Tochter 4 000 Euro jährlich aufbringen. Davon kann sie einen Teil, dessen Höhe sich nach Einkommen und Familiensituation richtet, als außergewöhnliche Belastung absetzen. Sind das zum Beispiel 1 000 Euro, bleiben 3 000 Euro übrig. Neu ist, dass sie von diesen 3 000 Euro nun 20 Prozent – also 600 Euro – als „haushaltsnahe Dienstleistung“ direkt von ihrer Steuerschuld abziehen kann (BMF-Schreiben, Bundessteuerblatt 2004, I S. 958).
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