Pendlerpauschale: Viel Geld zurück

Pendlerpauschale Meldung

finanztest 05/2009

Für die Steuer zählt der Weg zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer. Viele haben deshalb in den letzten Wochen Geld vom Finanzamt zurück­be­kom­men. Der höhere Abzug hat aber noch viele andere Vorteile.

Pendlerpauschale

Endgültig aufgehoben

Kommando zurück heißt es nun endgültig bei der Pend­lerpauschale. Jetzt wurde die Streichung der ersten zwanzig Kilometer Arbeitsweg wieder zurückgenommen. Es zählt wieder der Weg zur Arbeit ab dem ersten Kilo­meter. Viele haben deshalb in den letzten Wochen Geld vom Finanzamt zurückbe­kommen. Weil aber der Gesetz­geber das bisherige Gesetz noch nicht auf­ge­ho­ben hatte, waren die geänderten Steuer­be­schei­de vorläufig. Diese Unsicherheit ist vom Tisch.

Alle Steuerzahler profitieren

Es gilt nun wieder die alte gesetzliche Regelung wie bis zum Jahr 2006. Das bringt allen Steuerzahlern zahlreiche Vorteile. Sie können für jeden Entfernungskilometer zur Arbeit 30 Cent als Werbungskosten geltend machen. Alternativ dürfen Bus- und Bahnfahrer ihre höheren Ticketkosten abrechnen. Auch die Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit zählen wieder mit.

Im Zweifel noch mal nachfragen

Steuerzahler, die zwar einen geänderten Bescheid erhalten haben, aber deren höhere Ticket- oder Unfallkosten nicht anerkannt wurden, müssen noch mal beim Finanzamt nachhaken. Sie sollten eine Änderung des Bescheids beantragen und aufgrund der Gesetzesänderung die Anerkennung ihrer Kosten verlangen. Nachhaken sollten sie auch in vielen anderen Dingen wie etwa den Kitagebühren. Da kann es Geld zurückgeben.

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Tabelle: Weil ab 2007 wieder der volle Arbeitsweg zählt, gibt es viel Geld zurück

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