Joachim Stünker: Wille verbindlich

Patientenverfügung Special

finanztest 10/2008

Patientenverfügung

Der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker hat gemeinsam mit anderen Abgeordneten einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht und wird dabei von rund 200 Mitgliedern verschiedener Fraktionen unterstützt. Sie wollen, dass der Wille des Patienten verbindlich ist.

Ihre Position: Der in einer Verfügung aufgeschriebene Wille des Patienten ist stets zu beachten, auch wenn der Patient sich noch nicht an der Schwelle des Todes befindet.

Der Betreuer des Patienten hat zu prüfen, ob die in der Verfügung beschriebene Situation eingetreten ist. Ist dies nicht der Fall, muss er den „mutmaßlichen Patientenwillen“ ergründen und danach handeln. Birgt seine Entscheidung Risiken für den Patienten und teilt der Arzt sie nicht, muss das Vormundschaftsgericht sie genehmigen.

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