Onlinehandel: Neue Beschwerdestelle
Die Verbraucherzentrale Berlin will Internetanbietern, die sich nicht an ihre Informationspflichten halten, schneller auf die Finger klopfen. Sie bittet Verbraucher um Hinweise.
Händler, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen ...
- über Identität und Sitz des Unternehmens informieren,
- eine Hausanschrift nennen,
- ein Widerrufs- oder Rückgaberecht gewähren und über die Bedingungen aufklären,
- Gewährleistungs- und Garantiebedingungen angeben.
Verstöße gibt es sehr häufig beim Auktionshaus Ebay, weil sich dort professionelle Händler oft als Privatverkäufer ausgeben, sagt Susanne Nowarra, Sprecherin der Verbraucherzentrale.
Internetnutzer, die Verstöße bemerken, können das der Verbraucherzentrale Berlin per E-Mail melden. Die Adresse lautet:
internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de
Über 500 Internetanbieter wurden von den Berliner Verbraucherschützern bereits verwarnt, weil sie Verbraucherrechte missachtet hatten.
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