Online-Nepp: Anklage wegen Kostenfalle

Online-Nepp Meldung

finanztest 03/2011

Über Anbieter trickreicher Webseiten ärgern sich Verbraucher seit Jahren. Nun kommen erstmals zwei Dienste vor Gericht.

Klage. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben. Der Hinweis auf die 59,95 Euro Kosten sei bewusst so gestaltet gewesen, dass Nutzer ihn übersehen. Michael Burat ließ eine Anfrage von uns unbeantwortet. Katarina D. war nicht zu erreichen.

Streit. Ob sich auch Anbieter anderer Vertragsfallen strafrechtlich verantworten müssen, ist umstritten. Es gibt Staatsanwälte und Richter, die stufen die versteckten Kostenhinweise nicht als Betrug ein.

Kosten. Unabhängig von der Frage, ob ein Betrug vorliegt oder nicht, müssen Betroffene nicht zahlen, wenn sie sich angemeldet haben und dabei von einem kostenfreien Dienst ausgegangen sind. Sie können den Vertrag wegen eines Irrtums anfechten. Mehr Infos finden Sie in unserer Meldung „Online-Nepp abwehren“ aus Finanztest 06/2009..

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