Nebenkosten: Abrechnung muss pünktlich beim Mieter sein

finanztest 03/2009

Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die Abrechnungen der Heiz- und Betriebskosten fristgemäß beim Mieter eingehen. Es reicht nicht, wenn sie die Post rechtzeitig absenden, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 107/08). Vermieter, die Nachforderungen haben, bleiben damit in der Regel auf den Kosten sitzen, wenn die Abrechnung auf dem normalen Postweg abhanden kommt oder verspätet zugestellt wird.

Eine Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Für im Kalenderjahr 2008 angefallene Nebenkosten beispielsweise müsste der Mieter die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2009 erhalten.

Tipp: Sind Fristen zu wahren, sollten Vermieter und Mieter Briefe vorsichtshalber als Einschreiben mit Rückschein schicken.

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