Motorradfahrer: Richter verlangen Schutzkleidung

Motorradfahrer Meldung
Das Risiko fährt mit. Ohne Schutzkleidung büßt der Biker beim Unfall ­Gesundheit und Schmerzensgeld ein.

finanztest 12/2009

Wird ein Motorradfahrer bei einem Unfall unverschuldet verletzt, weil er keine geeignete Schutzkleidung trägt, büßt er einen Teil seines Schmerzensgeldes ein. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 12 U 29/09).

Ein Biker trug zwar eine gut schützende Jacke, aber nur eine leichte Stoffhose. Bei einem Unfall erlitt er schwere Verletzungen an den Beinen. Das Gericht wertete das Handeln des Motorradfahrers als „Verschulden gegen sich selbst“ und sprach ihm statt einer geforderten monatlichen Rente von 250 Euro und einem einmaligen Betrag von 25 000 Euro nur 14 000 Euro zu.

Zwar sei nur ein Helm als Schutzkleidung vorgeschrieben. Dennoch trage der Fahrer einen Teil der Schuld, weil er sich nicht sorgfältig genug vor Schaden geschützt habe.

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