Modernisierung: Mieter müssen Pflichtarbeiten dulden

finanztest 06/2009

Mieter müssen bauliche Maßnahmen in ihrer Wohnung dulden, wenn der Vermieter dazu rechtlich verpflichtet ist oder wenn eine Behörde sie angeordnet hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 110/08). Im Streitfall war der Vermieter zur Erneuerung der Heizanlage verpflichtet, weil die alten Gaseinzelöfen die Abgasgrenzwerte nicht mehr einhielten.

In solchen Fällen muss der Vermieter – anders als sonst – die Arbeiten nicht drei Monate vorher schriftlich ankündigen. Wie und wann er die Baumaßnahmen ankündigt, hängt laut BGH vom Einzelfall ab. Dabei sei zu berücksichtigen, wie dringend und wie umfangreich die Arbeiten seien.

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