Minijob für Haushaltshilfe: Haushaltsperle

Minijob für Haushaltshilfe Meldung

finanztest 05/2003

Nie mehr bügeln, abwaschen oder die Wohnung putzen - seit dem 1. April diesen Jahres ist der Traum von einer Haushaltshilfe für viele private Haushalte wieder in greifbare Nähe gerückt. Grund: Arbeitet die Haushaltshilfe per Minijob, haben beide Seiten Vorteile. Zum einen muss der Minijobber auf seinen Lohn keine Abgaben zahlen. Auf der anderen Seite erhalten die privaten Haushalte Steuervergünstigungen, mit denen sie einen Teil ihrer Ausgaben wieder hereinholen.

Finanztest sagt, wann sich eine Haushaltshilfe lohnt und wie beide Seiten von den neuen Minijobs profitieren.

Minijob für Haushaltshilfe

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