Mietrecht: Kräfte messen
Keine einfache Geburt: Schon vor mehr als einem Vierteljahrhundert wollte der Bundestag das komplizierte Mietrecht überarbeiten. Nun ist die Reform da. Sie balanciert das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter neu aus.
Überfällig war die Sache längst. Anstelle eines einheitlichen Mietgesetzes wucherte bisher ein Paragraphendschungel aus Vorschriften, Artikeln und Spezialregelungen zu allem Überfluss auch noch verstreut über verschiedene Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Miethöhegesetz. Zum 1. September greift nun das neue Mietrecht.
Zum einen fasst es die Regelungen zu einem übersichtlichen Gesamtpaket zusammen: Im BGB behandeln nun die Paragraphen 535 bis 580 kompakt das Mietrecht und folgen dabei dem chronologischen Ablauf des Mietverhältnisses, vom Vertragsabschluss über mögliche Probleme während der Mietzeit bis zum Vertragsende. Zum anderen wurden aber auch zahlreiche Rechtsvorschriften geändert. test erläutert die wichtigsten Neuregelungen, auf die Mieter und Vermieter sich einstellen müssen.
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