Mieterschutz: Verkaufte Mieter

Mieterschutz Meldung

finanztest 07/2006

Die öffentlichen Kassen sind leer, Geld muss her: Kommunen und öffentliche Gesellschaften verkaufen Tausende Wohnungen an ausländische Großinvestoren - seit dem Jahr 2000 über 800 000. Viele vom Verkauf betroffene Mieter fürchten sich vor einer Kündigung oder Mieterhöhung. Doch so leicht gehts nicht: Die neuen Besitzer dürfen ihren Mietern frühestens drei Jahre nach Kauf der Wohnung kündigen, und das nur unter bestimmten Bedingungen. Auch für eine Mieterhöhung muss es konkrete Gründe geben. Bis es soweit ist, sollten die Mieter ihren alten Mietvertrag unbedingt behalten. Denn auch der neue Vermieter muss alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernehmen. Wer einen neuen Vertrag unterschreibt riskiert Nachteile.

Finanztest sagt, welche Rechte Mieter nach dem Verkauf ihrer Wohnung haben und gibt Tipps zum Thema.

Mieterschutz

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