Mehrwertsteuer: Die böse 19

Mehrwertsteuer Meldung

finanztest 02/2006

Im Jahr 2007 wird die Mehrwertsteuer erhöht. Das neue Auto, die neuen Möbel und Verträge mit Baufirmen können aber schon 2006 teurer werden. Finanztest zeigt Auswege.

Mehrwertsteuer

In der Nacht zum 1. Januar 2007 steigt die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Das steht zwar bislang nur im schwarz-roten Koalitionsvertrag und noch nicht im Bundesgesetzblatt. Doch die Erhöhung gilt als sicher.

Der Staat besteuert beim Kauf den Preis von Waren und Dienstleistungen. Im Jahr 1968 begnügte er sich noch mit 10 Prozent Steuer. Ab 2007 will er dann fast doppelt so viel.

Entgehen können Verbraucher dem nicht. Sie können allenfalls größere Anschaffungen ins Jahr 2006 vorziehen.

Entscheidet sich ein Kunde für ein Auto zum Nettopreis von 20 000 Euro, zahlt er in diesem Jahr noch 3 200 Euro Mehrwertsteuer. Ab 2007 sind es 3 800 Euro. 600 Euro Differenz, für die er sich beim Feilschen ins Zeug legen müsste.

Je teurer die Ware, desto stärker fällt die Steuer ins Gewicht. Für viele wird sie den Ausschlag geben, den neuen Wagen oder die neue Küche noch 2006 zu kaufen. In der Auto- und der Möbelbranche rechnet man fest mit Absatzsteigerungen.

Ob die Bauindustrie 2006 einen Boom wegen der steigenden Mehrwertsteuer verzeichnen wird, ist nach dem Wegfall der Eigenheimzulage hingegen ungewiss.

Obacht bei Finanzierung und Bau

Wer eine Anschaffung vorzieht, sollte Zeitpunkt und Finanzierung gut kalkulieren. Sonst holen ihn die 19 Prozent noch ein.

  • Lieferung oder Zahlung erst 2007. Aufpassen müssen Käufer, wenn sie zum Beispiel einen Neuwagen so spät bestellen, dass er erst 2007 ausgeliefert wird. Welcher Steuersatz gilt, bestimmt der Zeitpunkt, an dem das Geschäft über die Bühne geht. Im Fall eines Auto- oder Möbelkaufs ist das der Tag der Lieferung.

Kunden sollten die Mehrwertsteuer im Vertrag auf 16 Prozent festschreiben und darauf achten, dass er keine Formulierung enthält wie „fällig wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz“.

Zulässig ist so eine vorformulierte Klausel zwar nur, wenn schon bei der Bestellung klar ist, dass der Kunde länger als vier ­Monate auf die Ware warten muss. Doch am besten lässt man die Klausel streichen.

Mit findigen Händlern ist zu rechnen: Bereits jetzt ruft der Verband der Bilanzbuchhändler Kaufleute dazu auf, die Verträge zu ändern, damit die Steuererhöhung nicht im Handel hängen bleibt.

Davon betroffen sein können auch Bauherren und Modernisierer. Sie müssen prüfen, welche Steuersätze fällig werden, wenn sie 2006 Verträge mit Baufirmen schließen, Zahlungen aber erst 2007 anstehen.

  • Kauf auf Kredit. Geht das Geschäft noch 2006 über die Bühne, sind Käufer auch dann fein raus, wenn sie die Ware mit einem Kredit finanzieren. Eine Steuer­erhöhung wirkt sich nicht auf den Kredit aus, die Raten bleiben gleich.
  • Drei-Wege-Finanzierung. Beliebt sind bei Autokäufern flexible Finanzierungsformen, die je nach Anbieter Autocredit, Smartbuy oder Easy Finance heißen. Die Kunden zahlen eine Zeit lang niedrige ­Raten und entscheiden dann, ob sie den Wagen zurückgeben, die letzte, große Rate auf einen Schlag zahlen oder dafür eine neue Finanzierung aushandeln.

Auch hier gilt: Den Vertrag genau prüfen! Regelt er, dass das Eigentum erst mit Zahlung der Schlussrate auf den Kunden übergeht, kann es teurer werden. Denn wenn er das Auto erst dann kauft, wird auf die Schlussrate der höhere Mehrwertsteuersatz fällig.

Ist im Vertrag hingegen klar geregelt, dass der Wagen schon 2006 vom Kunden zu festgelegten Konditionen gekauft wird und die mögliche Rückgabe an den Händler rechtlich als Verkauf gelten würde, bleibt es auch für die Schlussrate beim ­alten Steuersatz von 16 Prozent.

  • Leasing. Wer ein Auto oder aber andere teure Dinge leasen will, muss mit den größten Nachteilen rechnen. Beim Leasing nutzt der Kunde die Ware gegen monat­liche ­Gebühren und kann sie am Ende des Vertrags zurückgeben. Die Mehrwertsteuererhöhung wirkt sich direkt auf die laufenden Leasingraten aus, die der Kunde ab 2007 zahlt.

Das gilt auch dann, wenn er den Leasingvertrag noch 2006 geschlossen und die Ware auch 2006 übernommen hat.

Leasingfirmen regeln im Vertrag, dass Steuererhöhungen durchschlagen. So behält sich etwa die Firma Sixt vertraglich vor, „die Leasingraten entsprechend anzupassen, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht oder ermäßigt wird“.

Nicht von diesem Problem betroffen ist die erste große Leasingrate, die „Mietsonderzahlung“. Zahlt der Kunde sie noch im Jahr 2006, bleibt es dafür beim alten Steuersatz, auch wenn manche Geschäftsbedingungen dies unklar regeln.

  • EU-Wagen. Der Kauf eines EU-Wagens lohnt sich auch nach einer Steuererhöhung noch, wird aber etwas unattraktiver.

Nach wie vor gelten in einigen EU-Ländern so hohe Steuersätze und Sondersteuern für den Autokauf, dass die Branche die Wagen dort günstiger auf den Markt bringt, um Kaufanreize zu schaffen. Deutsche Käufer nehmen diesen Preisvorteil mit, denn sie kaufen unbelastet von ausländischen Steuern und zahlen zu Hause die deutsche Mehrwertsteuer.

Nicht alles wird teurer

Das Leben wird im Jahr 2007 teurer werden. Auch Versicherungsbeiträge werden steigen, da die Versicherungssteuer wie die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht werden soll. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass sich die Verbraucherpreise langfristig aber nur um 1,7 Prozent erhöhen werden.

Das liegt einerseits daran, dass Händler wichtige Preisgrenzen wie etwa „99 Euro“ ab 2007 nicht einfach ohne Marktnachteile durchbrechen können. Zum anderen gibt es vieles, was jetzt und in Zukunft nur mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt wird: Fast alle Nahrungsmittel etwa, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Sozialdienstleistungen und Fastfood zum Mitnehmen.

Ebenfalls mit dem Steuersatz von 7 Prozent bevorzugt bleiben öffentlicher Nahverkehr und Taxifahrten. Zum Nachteil von Pendlern mit weiten Wegen gilt für Bahnfahrten über 50 Kilometer aber der höhere Steuersatz von bald 19 Prozent.

Völlig mehrwertsteuerfrei sind und bleiben Wohnungsmieten, die Dienstleistungen von Ärzten, Krankengymnasten und Hebammen.

Um einige Posten wird noch gestritten. Handwerk und Gastronomie wehren sich gegen die Erhöhung. Auch die Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen stehen beim Gesetzgeber auf der Matte und fordern eine Änderung der Pläne.

Die Verlierer der Steuererhöhung stehen dennoch bereits fest: Es sind Menschen mit kleinem Einkommen, also Rentner, Studenten und Erwerbslose. Sie verbrauchen den Großteil ihres Geldes und spüren die Erhöhung – bezogen auf ihr Gesamteinkommen – am deutlichsten. Von der Senkung der Sozialbeiträge, die mit der Steuererhöhung finanziert werden soll, ­haben sie nichts. In der Gesamtbilanz eines Gutverdieners fällt die Steuererhöhung nicht so stark ins Gewicht.

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