Kurzurteil: Zeugnis
Firmen dürfen im Arbeitszeugnis nicht anbieten, künftigen Arbeitgebern jederzeit auf Nachfrage Auskunft zu geben, denn das gilt als verschlüsselter Hinweis darauf, dass das Zeugnis nicht den wahren Leistungen entspricht (Arbeitsgericht Herford, Az. 2 Ca 1502/08).
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