Kurzurteil: Navi
Da die Teilkasko nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt, zahlt sie bei Diebstahl des Navis nicht das Originalersatzteil des Autoherstellers, sondern nur den Preis, den ein Gebrauchtgerät kostet (Amtsgericht Frankfurt/Main, Az. 32 C2994 06 90).
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